Weitere Projekte

Ein Bürger-Windpark mit drei 7 MW-Anlagen und eine PV-Freiflächenanlage mit 6 MW Nennleistung sollen einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Energiewende leisten.

Bürger-Windpark "Grießem"

Genehmigungsphase
21,0 MW
Maximalleistung

Aktuelle Planung

  • • 3 Anlagen vom Typ Nordex N163/6.X (7,0 MW)
  • • 163 m Rotordurchmesser
  • • 164 m Nabenhöhe
  • • Südwestlich von Grießem
Bürger-Windpark Grießem Visualisierung

BAFA-Förderung

Bis zu 70 % der externen Projektierungskosten werden über die BAFA von der Europäischen Union finanziert.

Bei Scheitern des Vorhabens muss der Förderbetrag nicht zurückgezahlt werden.

Finanziert von der Europäischen Union NextGenerationEU

Projekthistorie

  • 2015: Vertragliche Sicherung potenzieller Standorte
  • 2024: Flächennutzungsplan-Neuaufstellung abgeschlossen
  • 2025: BImSchG-Antrag und Antrag auf Baugenehmigung gestellt
  • Aktuell: Warten auf Genehmigungsbescheid

Ausblick

Nach Bescheinigung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Vorliegen eines ersten Ertragsgutachtens:

  • • Veranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit
  • • Einwerbung des notwendigen Eigenkapitals

Wirtschaftlichkeitsaspekte

  • • Investitionvolumen: etwa 10 Mio € pro Anlage
  • • Hoher Eigenkapitalanteil: bis zu 20 %
  • • Angestrebte Eigenkapitalrendite: marktübliche 5 %
  • • Absicherung der voraussichtlichen Erträge über mehrere Ertragsgutachten/li>
  • • Feste EEG-Vergütung nach Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften
  • • Absicherung der Anlagenverfügbarkeit über Vollwartungsvertrag mit Verfügbarkeitsgarantie des Herstellers

PV-Freiflächenanlage "Hanebülten"

Gerichtliche Klärung
6,0 MW
Geplante Leistung
PV-Freiflächenanlage Hanebülten Visualisierung

Projektdetails

  • • Westseite der Bahnstrecke zwischen Emmerthal und Bad Pyrmont
  • • 2 Flurstücke für 6 MW-Anlage vertraglich gesichert
  • • Privilegiert durch Nähe zur Bahnstrecke (bis 200 m)
  • • 20 Jahre garantierte Mindestvergütung durch Marktprämienmodell

Aktueller Status

Rechtliche Hürden: Die Flurstücke liegen im Landschaftsschutzgebiet "Emmertal"

Unsere Anträge auf Befreiung vom Bauverbot wurden bisher abgelehnt.

Unser Hauptargument

EEG § 2: "Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit."

Ausblick

Wir warten auf einen Verhandlungstermin und hoffen auf eine positive Bewertung durch das Verwaltungsgericht Hannover.

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