Bürger-Windpark Grießem

Unser ambitioniertestes Projekt: Ein Windpark mit 3 modernen Nordex-Anlagen südwestlich von Grießem.

21,0 MW
Maximalleistung
3
Anlagen
Nordex-Windkraftanlage – Bürger-Windpark Grießem

Aktueller Status

Netzanschluss beim Verteilnetzbetreiber angefragt
BImSchG- und Baugenehmigung erhalten
BAFA-Förderung gesichert (bis zu 70 % Kostenerstattung)
Planung auf ausgewiesener Vorrangfläche des Flecken Aerzen

Technische Daten

Anlagentyp: Nordex N163/6.X
Maximalleistung: 7,0 MW
Rotordurchmesser: 163 m
Nabenhöhe: 164 m

EEG-Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften

Bürgerenergiegesellschaften (BEGs) müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen (§ 3 Nr. 15), um Sonderregelungen zur Zuschlagsvergabe in Anspruch nehmen zu können.

  • Unsere Genossenschaft erfüllt diese Kriterien.

Vorteilsregelungen

Erhalt eines Zuschlags nach BImSchG-Genehmigung:

  • Befreiung der BEG von der Teilnahme an einer Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur (§ 22 Abs. 2)
  • Zuschlag-Ersatz = Mittelwert der Höchstzuschläge aus dem Vorvorjahr der Inbetriebnahme (§ 46 Abs. 1)

Die Nutzung der Sonderregelungen verspricht aber zurzeit keinen Vorteil!

Selbst bei einer sofortigen Beauftragung wäre eine Inbetriebnahme der Anlagen frühestens in 2028 möglich.

Die zugehörigen Höchstzuschläge in 2026 sind bereits extrem gefallen. In den noch ausstehenden Runden wird sich der Trend wahrscheinlich weiter fortsetzen.

Projekthistorie: Ein langer Weg

2026

Juli 2026: Genehmigung der beantragten Anlagen

Die BImSchG-Genehmigung für die drei beantragten Anlagen wurde erteilt.

Aktuell wird geklärt, inwieweit in der Nähe vorhandene Netzanschlussmöglichkeiten genutzt werden können und wann eine ausreichend hohe Mindestvergütung über die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur gesichert werden kann.

2025

Genehmigungsphase

Zur Reduzierung der Turbulenzbelastung Änderung des Anlagentyps im laufenden Verfahren.

Nochmals geänderte Planung: 3 Anlagen Nordex N163/6.X (je 7,0 MW, 164 m Nabenhöhe)

Erstellung und Einreichung der Unterlagen für BImSchG- und Baugenehmigung läuft. Mit BAFA-Förderung ist das finanzielle Risiko abgesichert.

2024

Durchbruch!

Flächennutzungsplan-Neuaufstellung endlich abgeschlossen! Öffentliche Bekanntgabe der zusätzlich aufgenommenen Vorrangfläche südwestlich von Grießem.

Neue Planung für Bürger-Windpark: 3 Anlagen Nordex N163/6.X (je 5,7 MW, 164 m Nabenhöhe)
2015-23

Planungsverfahren

Lange Wartezeit auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Ohne ausgewiesene Vorrangfläche war keine Genehmigung möglich.

2014

Flächensicherung

Großteil der Potenzialfläche südwestlich von Grießem vertraglich gesichert. Das Areal bot ausreichendes Windangebot für wirtschaftlichen Betrieb.

Ursprungsplanung: 5 Anlagen Enercon E115 (je 3,0 MW, 149 m Nabenhöhe)

BAFA-Förderung & EU-Unterstützung

Finanzielle Absicherung

Als Bürger-Energiegesellschaft können wir uns bis zu 70 % der bis dahin entstandenen externen Kosten von der BAFA erstatten lassen, sollte die Genehmigung des Windparks scheitern.

Ohne diese finanzielle Absicherung würde die eigenständige Realisierung des Windparks für uns ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen.

EU-Finanzierung

Das BAFA-Förderprogramm wird finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU.

Diese Unterstützung ermöglicht es Bürger-Energiegenossenschaften wie uns, größere Projekte zu realisieren und die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Werden Sie Teil der Energiewende

Über die Beteiligung an unserer Genossenschaft können Sie die gemeinsamen Ziele und Projekte unterstützen und fördern. Bereits ab 500 € können Sie Mitglied werden.