Rechtliches

PV-Freiflächenanlage Hanebülten vor Gericht

Die geplante PV-Freiflächenanlage “Hanebülten” mit einer Leistung von 6 Megawatt steht vor rechtlichen Herausforderungen. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat unseren Antrag auf Befreiung vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet “Emmertal” erneut abgelehnt.

Hintergrund des Projekts

Die Photovoltaik-Freiflächenanlage Hanebülten sollte auf einer Fläche von etwa 6 Hektar errichtet werden. Mit einer geplanten Leistung von 6 MW könnte die Anlage jährlich etwa 6.000 MWh sauberen Strom erzeugen – genug für rund 1.700 Haushalte.

Die Herausforderung

Die geplante Fläche liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet “Emmertal”. Für die Errichtung der PV-Anlage benötigen wir daher eine Befreiung vom allgemeinen Bauverbot in diesem Schutzgebiet.

Unsere Argumentation

Wir sind überzeugt, dass die PV-Anlage mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebiets vereinbar ist:

  1. Reversibilität: Die Anlage kann nach Ende der Betriebszeit vollständig zurückgebaut werden
  2. Extensive Nutzung: Die Fläche unter und zwischen den Modulen kann als Grünland gepflegt werden
  3. Biodiversität: Durch extensive Bewirtschaftung kann die Artenvielfalt sogar gefördert werden
  4. Klimaschutz: Der Beitrag zur Energiewende liegt im öffentlichen Interesse

Rechtlicher Weg

Nach der erneuten Ablehnung durch den Landkreis haben wir jetzt Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht unsere Argumente würdigt und dem öffentlichen Interesse am Klimaschutz das notwendige Gewicht beimisst.

Zeitplan

Das gerichtliche Verfahren wird voraussichtlich 12 bis 18 Monate dauern. Sollte das Gericht zu unseren Gunsten entscheiden, könnten wir mit dem Bau der Anlage noch 2026 beginnen.

Wir halten unsere Mitglieder über den weiteren Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden.